Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Auftragsannahme:

•Aufträge nehme ich nur zu den nachstehenden Bedingungen an und führe sie nur danach aus.

•Abweichende Erklärungen oder Bedingungen des Auftraggebers gelten nicht, selbst wenn ich ihm nicht ausdrücklich widerspreche. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

•Mir erteilte Aufträge, auch bei fernmündlicher Übermittlung oder mittels Faxes oder per E-mail sind für den Auftraggeber bindend, für mich jedoch erst nach Auftragsbestätigung.

•Der Umfang meiner Leistungen ergibt sich aus meiner Auftragsbestätigung.

•Werden danach weitere Leistungen in Auftrag gegeben, führe ich diese nur aus, wenn ich sie ebenfalls bestätige.

•Die gegenseitige Übermittlung von Schriftstücken per Telefax oder E-mail genügt dem Erfordernis der Schriftform.

2. Auftragsausführung:

•Ich verpflichte mich, mir erteilte Aufträge nach bestem Wissen und Gewissen unter Berücksichtigung mir bekannter technischer Vorgaben und Informationen nach den geltenden Regeln und dem Stand der Technik auszuführen.

•Mir erteilte Informationen werde ich vertraulich behandeln, auch nach Erledigung des Einzelauftrages. Mir übergebene Unterlagen werden nach Erledigung des Auftrages an den Auftraggeber zurückgegeben

•Mein Auftraggeber ist verpflichtet, mir die Informationen zur Verfügung zu stellen, die eine ordnungsgemäße Ausführung des Auftrages im vereinbarten Zeitrahmen ermöglichen. Dies können sein: Grundrisse, technische Pläne und Zeichnungen, Bestuhlungspläne, Flucht- und Rettungswegpläne, Bühnen-, und Beschallung- und Beleuchtungspläne, Energieanforderungen und Materiallisten.

•Zur Informationserteilung gehört auch die Mitteilung des zeitlichen Ablaufs der geplanten Veranstaltung sowie die erforderlichen Einsatzzeiten.

•Sofern sich vor oder bei der Auftragsdurchführung herausstellen sollte, dass die mir erteilten Informationen unzureichend sind, werde ich dies unverzüglich mitteilen.

•Sofern nichts anderes vereinbart, ist mein Auftraggeber verpflichtet, die von der jeweiligen Berufsgenossenschaft vorgeschriebene Arbeitskoordination (§ 6 BGV-A12) durchzuführen; für Schäden die darauf beruhen, dass mein Auftraggeber diese Verpflichtung verletzt, hafte ich nicht.

•Soweit mir Mitarbeiter des Auftraggebers oder Mitarbeiter Dritter zur Planung oder Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellt werden, bin ich ohne besondere Vereinbarung nicht verpflichtet, die gesetzlichen Arbeitszeit und Arbeitsschutzvorschriften zu überwachen.

•Der Auftraggeber ist verpflichtet, mich über besondere Gefahren und Risiken am Einsatzort vor Aufnahme meiner Arbeiten rechtzeitig zu informieren.

•Mir vom Auftraggeber zur Verfügung gestelltes Material welcher Art auch immer, muss sich in dem Zustand befinden, dass es den anerkannten Regeln und dem Stand der Technik entspricht. Dies entbindet mich nicht von den notwendigen Prüfungen vor Inbetriebnahme. Mängel an den Geräten sind dem Auftraggeber mitzuteilen.

4. Haftung / Versicherung

•Ich verpflichte mich, meine Leistungen soweit wie möglich zu versichern und versichert zu halten.

•Ich hafte nicht für Vermögensschäden und / oder entgangenen Gewinn, der über die Deckungssumme meiner Betriebshaftpflichtversicherung hinausgeht.

•Ich hafte nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz.

•Diese Haftungsbeschränkung erstreckt sich auch auf Ansprüche Dritter, die in den Schutzbereich des Vertrages einbezogen sind.

•Für den Fall, dass ich aus von mir nicht zu vertretenden Gründen an der Auftragsdurchführung gehindert bin, ist mein Auftraggeber zum Rücktritt berechtigt. Schadensersatzansprüche meines Auftraggebers sind – soweit rechtlich möglich – für diesen Fall ausgeschlossen.

5. Vergütung:

•Mein Tagessatz ist der aktuellen Preisliste zu entnehmen, zuzüglich der zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

•Ein Tagessatz beinhaltet Pausenzeiten.

•Anfallende Mehrstunden, entstanden durch Warte- und Anfahrtszeiten bzw. auftragsbezogene Mehrarbeit, werden mit je 1/10 des vereinbarten Tagessatzes berechnet.

•Dies gilt nicht bei gesondert getroffenen Vereinbarungen.

6. Anreise/Unterkunft/Verpflegung:

•Reisetage mit einer Entfernung über 400 km oder einem Zeitaufwand von mehr als 5 Stunden werden ebenfalls mit einem Tagessatz berechnet. Bei kürzeren Zeiten und Entfernungen wird der halbe Tagessatz berechnet.

•Ab einer Entfernung von mehr als 50 km zwischen meinem Wohn- und dem Veranstaltungsort hat der Auftraggeber mir eine Übernachtung im EZ. in einem Hotel der gehobenen Mittelklasse zu stellen.

•Bei nicht ausreichender  bzw. unzureichender Verpflegung, berechne ich dem Auftraggeber Spesen entsprechend den beim Finanzamt ansetzbaren Verpflegungskostenpauschalen.

•Bei Anfahrt mit meinem eigenen PKW (max. bis 750 km) berechne ich dem Auftraggeber 0,55 Cent pro km. Techniktransporte sind dabei ausgeschlossen.

7. Zahlungsbedingungen:

•Wenn nicht anders vereinbart, ist die Rechnung innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug fällig.

•Ab einem Auftragsvolumen von 5.000,00 Euro netto stelle ich eine Abschlagsrechnung in Höhe von 50% der vereinbarten Summe. Die Zahlung muss durch den Auftraggeber mindestens 14 Tage vor Beginn des Auftrages auf der von mir angegebenen Bankverbindung eingegangen sein.

•Bei neuen Auftraggebern oder Auftraggebern mit ungenügender Bonität (Risikoklasse V oder schlechter) behalte ich mir das Recht auf 100% Vorkasse vor. Die Vorkasse kann erfolgen durch Überweisung oder durch Zusendung eines bankbestätigten Schecks.

•Bei nicht fristgerechtem Eingang der Vorkassezahlung gilt der Auftrag als storniert und es erfolgt keine Leistungserbringung. Daraus entstandene Stornierungskosten werden entsprechend Punkt 8 der allgemeinen Geschäftsbedingungen in Rechnung gestellt.

8. Fristen und Gebühren bei Auftragsstornierung:

•bis 14 Werktage vor Leistungsbeginn: 30 % des Auftragsvolumens, jedoch max. 14 Tagessätze

•13 bis 8 Werktage vor Leistungsbeginn: 75 % des Auftragsvolumens, jedoch max. 14 Tagessätze

•unter 8 Werktagen vor Leistungsbeginn: 100 % des Auftragsvolumens, jedoch max. 14 Tagessätze

9. Gerichtstand:

•Als Gerichtsstand wird das jeweils sachlich zuständige Gericht in der Stadt München vereinbart.

•Sollten einzelne Bestimmungen der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

•Für diesen Fall tritt an die Stelle der unwirksamen Bestimmung die, die dem Vertragszweck am ehesten entspricht.

Ausgabe Januar 2020